AGB’s für BEWUSST SEINS TAGE
- Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt
- Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt Rechnung und Publikation
- Empfangsbestätigung der Rechnung gleich Einverständnis und Vertrag (siehe Punkt 36. Gerichtsstand Solothurn)
- Internet-, Broschüreneintrag und Bearbeitungsgebühr CHF 95.00 (obligatorisch)
- Alle Preise exkl. 8.1% MWST
- Sämtliche Kosten müssen zwei Monate vor Messebeginn in CHF bezahlt sein
- Wir bieten keinen Standbau an (keine Stellwände) reine Bodenfläche
- Standflächentiefe 2m, andere Masse nach Absprache
- Mindest-Standgrösse 4m2, bei Typ C ist die Mindest-Standgrösse 8m2
- Es darf nichts an den Gebäudewänden montiert (kleben, aufhängen, nageln) werden. Ausnahme: offizielle Messedeko
- Bei Tischmiete, Standgrösse mindestens 5m2
- Mitgebrachte Stellwände die höher als 210 cm sind, müssen dem Veranstalter frühzeitig mitgeteilt werden
- Produkte müssen dem Veranstalter bekanntgegeben werden
- Es dürfen keine, dem Veranstalter nicht bekanntgegebenen Produkte, verkauft werden
- Produkteexklusivität nur in Absprache mit Veranstalter
- Fälligkeit: zwei Monate vor Messebeginn
- Annullation bis 2 Monate vor Messebeginn 50% der Standkosten, danach 100% der Standkosten
- Vertrag ist nach Absprache mit Veranstalter übertragbar (Gebühr CHF 95.00)
- Falls der Standplatz nicht weitervermietet werden kann, bleibt die Schuld
- Grundsätzlich wird kein Annullationsgrund anerkannt
- Annullation wegen Massnahmen der Regierungen, werden Gutschriften für Verschiebungsdatum ausgestellt
- Annullationskosten in jedem Fall CHF 95.00
- Vortragskosten: CHF 50.00
- Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller ohne Entschädigung auszuschliessen
- Ausgeschlossene Aussteller, verlieren Anspruch auf Eintrag ohne Entschädigung
- Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Vortragszeit
- Zugeteilte Vortragszeiten können vom Veranstalter, geändert oder storniert werden
- An der Ausstellung kann der Veranstalter für Werbezwecke fotografieren und filmen
- Jeder entsorgt seinen Abfall selbst
- Keine Emissionen mit Duftlampen, Räucherwaren, Demo Spot (Ton)
- Nur geschützte Kerzen
- Der Aussteller darf die Ausstellung nur nach Absprache mit dem Veranstalter frühzeitig verlassen
- Frühzeitiges Verlassen oder Abräumen des Standes ohne Einwilligung des Veranstalters, wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 200.00 belegt
- Für Eigenschäden haftet der Aussteller selbst
- Jeder Aussteller hat eine gültige Haftpflichtversicherung (Veranstalter kann Policen Einsicht verlangen)
- Gerichtsstand Solothurn (Rechnungsanerkennung gleich Unterschrift, siehe Punkt 3.)
- Jeder Aussteller bekommt Messebroschüre, Flyer und Plakate für Werbezwecke, kostenlos und ohne Kostenfolge zugesendet
- Aufbau Donnerstag von 09:00-13:30 Uhr, nicht früher und nicht später
- Aussteller Apéro: Donnerstag um 13:30 Uhr
- Abbau Sonntag von 18-20 Uhr, nicht früher und nicht später
- Öffnungszeiten: Do 14 – 20 | Fr 11 – 20 | Sa 11 – 20 | So 11-18