AGB

Die technischen und allgemeinen Ausstellungsbedingungen der «DER FLÜGELSCHLAG – Bewusstseinstage»

1. Durchführung und Anmeldung

Die «DER FLÜGELSCHLAG – Bewusstseinstage» finden von Freitag bis Sonntag, 02. bis 04.04.2027, im Konzertsaal in Solothurn statt.
Die Anfrage zur Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular über diese Webseite unter dem Menüpunkt «Für Aussteller». Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach Rückmeldung bzw. Absprache mit der Organisatorin über das interne Anmeldeformular. Für den Standaufbau steht die Halle nach Absprache am Nachmittag des Vortages von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie am ersten Ausstellungstag von 8.00 bis 11.30 Uhr zur Verfügung. Der Abbau erfolgt am Sonntag von 17.30 bis 21.30 Uhr.

Die Öffnungszeiten für die Besucher sind:
Freitag: 11.30 bis 19.30 Uhr
Samstag: 10.30 bis 19.30 Uhr
Sonntag: 10.30 bis 17.30 Uhr

Für die Aussteller ist der Zugang am Freitag ab 8.00 Uhr, am Samstag und Sonntag ab 9.30 Uhr möglich.

2. Zulassung

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Messe sind grundsätzlich Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen zugelassen, deren Angebote, Produkte oder Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Gesundheit (Körper, Geist und Seele) | Neue Wege (Alternative und moderne Methoden) | Bewusstsein (Wachstum, Verbindung und Spiritualität) | Nachhaltigkeit (im Einklang mit Mensch und Natur) stehen.
Die «DER FLÜGELSCHLAG – Bewusstseinstage» sind eine offene, nicht religiöse und unpolitische Messe. Die Organisatorin legt jedoch grossen Wert auf die Ausgewogenheit der vielseitigen Angebote sowie auf den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch.

Darum behält sich die Organisatorin vor, vor der definitiven Anmeldung ein persönliches Gespräch mit interessierten Ausstellern zu führen. Sie behält sich ausserdem das Recht vor, Aussteller oder Angebote abzulehnen, die nicht der Philosophie der «DER FLÜGELSCHLAG – Bewusstseinstage» entsprechen.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die von der Organisatorin eine schriftliche Zusage erhalten haben.

Bei Interesse kann man sich über das Kontaktformular mit folgenden Angaben bei uns melden:
Kontaktformular
• Firma (wenn vorhanden)
• Vorname | Name
• Handynummer
• E-Mail
• Webseite
• Postadresse
• Dein Angebot in Kürze
• Bereich/Bereiche (Mehrfachauswahl)
Gesundheit | Neue Wege | Bewusstsein | Nachhaltigkeit

Ohne diese Informationen können wir leider keine Rückmeldung geben.

Prüfung der Anmeldung
Die Zulassung erfolgt nach Eingang und Prüfung der vollständigen Anmeldeunterlagen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Messeleitung entscheidet über die Zulassung nach pflichtgemässem Ermessen und unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der Messe.

Ausschlussgründe
Die Messeleitung kann Anmeldungen insbesondere dann ablehnen oder bereits erteilte Zulassungen widerrufen, wenn
– die Angaben im Anmeldeformular unvollständig oder unrichtig sind,
– der Aussteller gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstösst,
– die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen nicht mit dem Messeprofil vereinbar sind,
– berechtigte Beschwerden über frühere Teilnahmen vorliegen.

Zulassungsbestätigung
Die Zulassung zur Messe wird dem Aussteller schriftlich oder in Textform bestätigt. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zwischen Messeveranstalter und Aussteller zustande. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Produkte, Dienstleistungen und Aussteller.

3. Zuteilung der Stände

Die endgültige Zuteilung des Standplatzes erfolgt mit der Zustellung des Standplans. Die Messeleitung entscheidet über allfällige Einsprachen nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Änderung des zugeteilten Standplatzes besteht nicht. Wird eine gewünschte Änderung nicht berücksichtigt, berechtigt dies den Aussteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Für etwaige Nachteile, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben, übernimmt die Messeleitung keine Haftung.

4. Zahlungsbedingungen

Mit der Zulassungsbestätigung oder unmittelbar im Anschluss daran erfolgt die Rechnungsstellung für die Standmiete und etwaige Nebenkosten, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.
Einzahlung an:
P/C Kontonummer: 16-99131-3
IBAN CH66 0900 0000 1609 9131 3
BIC POFICHBEXXX
Zu Gunsten: SPIRIT BALANCE, H.P. van de Velde, 6060 Sarnen

5. Standbetreuung und Reinigung

Die Aussteller werden gebeten, während der gesamten Öffnungszeiten der Messe ihre Güter auszustellen. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung des Standes und würden es begrüssen, wenn dieser durchgehend besetzt ist.
Der Stand ist in einem sauberen Zustand zu halten und sauber zu hinterlassen. Beschädigungen oder Verunreinigungen des Bodens sowie der Durchgangsgassen sind zu vermeiden. Werden ölhaltige Gebinde verwendet, muss der Boden zusätzlich abgedeckt werden.
Der Konzertsaal ist ein historisches und denkmalgeschütztes Gebäude. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten und den Weisungen der Stadt Solothurn unbedingt Folge zu leisten.
Werden Böden, Wände oder Plätze beschädigt oder durch aussergewöhnlich starken Gebrauch übermässig abgenutzt, hat der Standnehmer die Kosten der Instandstellung vollumfänglich zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn auf die sofortige Behebung des Schadens ganz oder teilweise verzichtet wird.
• Die Erstellung von festen Verankerungen im Boden ist strikt untersagt.
• Nägel, Schrauben und andere mechanische Befestigungen sowie Klebungen, die Rückstände hinterlassen oder die Oberfläche beschädigen können, sind untersagt.
• Lautes Ausrufen sowie das nötigende Ansprechen von Passanten sind verboten.

6. Besondere Vorschriften für Verpflegungsbetriebe

Die Cafeteria und Küche werden von der Veranstalterin betrieben. Verpflegungsbetriebe und Unternehmer, die als Aussteller Getränke oder Nahrungsmittel zum Verkauf anbieten, werden gegebenenfalls nach Absprache zugelassen.
Es wird vorausgesetzt, dass sämtliche Anbieter alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und diese bei Bedarf vor Ort nachweisen können, insbesondere:
• Betriebsbewilligung sowie gegebenenfalls eine Bewilligung für den Alkoholverkauf
• Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einschliesslich der erforderlichen Deklarationen
• Einhaltung der vorgegebenen Betriebszeiten
• Hygienevorschriften
• Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und zum Offenausschank
• Weitere örtlich geltende gesetzliche Bestimmungen
Für sämtliche Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften haftet ausschliesslich der jeweilige Standnehmer bzw. Betreiber des Verpflegungsbetriebes.

7. Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Ausstellern und der Messeleitung unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist der Kanton Obwalden.
Sarnen, im August 2026